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Privathaftpflichtversicherungen

Wie schnell passiert es, dass Sie stolpern, sich abzustützen versuchen und dabei den neuen Fernseher Ihrer Freunde mitreißen.

 

Was tun, wenn Ihre minderjährige Tochter vor dem Haus im Matsch wühlt und diesen dann am Auto Ihres Nachbarn abwischen möchte?

 

Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder unbegrenzt, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem derzeitigen Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen.

 

Die Privathaftpflichtversicherung ist deshalb die wichtigste aller Versicherungen und darf in keinem Haushalt fehlen. Mit der Privathaftpflicht schützen Sie sich vor finanziellen Folgen, die Sie bei Schadensersatzforderungen treffen können.

 

 

Sinnvolle Zusatzdeckungen

 

Forderungsausfall-Versicherung

 

Die Forderungsausfallversicherung deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die diese gegen einen Dritten, z.B. wegen fehlender Privathaftpflichtversicherung, haben.

 

 

Deckung für deliktunfähige Kinder

 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (im Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Liegt auch keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, hat der geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist die „Moralische Verpflichtung“ gegenüber den Geschädigten wie z.B. Nachbarn. Durch den Einschluss dieser Zusatzdeckung kann die „Einrede auf Deliktunfähigkeit“ ausgeschlossen werden. Der Versicherer prüft dann nur noch, ob der Schaden im Rahmen der Police abgedeckt ist.

 

 

Gefälligkeitsschäden

 

Fügt eine Person einer anderen Person bei unentgeltlicher Hilfsleistung einen Schaden zu, so besteht von gesetzlicher Seite bei leichter Fahrlässigkeit kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schadenverursacher. Ein gutes Beispiel hierfür sind Umzugsschäden. Diese Schadensart kann zusätzlich zur normalen Privathaftpflicht mitversichert werden.

 

 

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