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Rechtstipp - Verhalten beim Verkehrsunfall

Verkehrsunfälle passieren immer wieder, gerade in der jetzigen Jahreszeit häufen sie sich. Die tägliche Praxis zeigt, dass nur wenige Verkehrsteilnehmer sich nach einem Unfall so verhalten, wie es für sie am vorteilhaftesten ist:

Ausgenommen ganz klarer Sachlagen wie Auffahren durch den Unfallgegner von hinten, also Auffahrunfall, gilt die Regel, dass Schweigen Gold ist. Die meisten Verkehrsteilnehmer sind nach einem Unfall verständlicherweise aufgeregt. Darüber hinaus sind sie nicht geübt im Umgang mit Polizeibeamten und nicht geübt im Aussageverhalten.

Werden Aussagen vor Ort gemacht, geschieht dies oft in dem Bestreben, seinen eigenen Unfallbeitrag im möglichst besten Licht erscheinen zu lassen. Dies gelingt aber keineswegs immer, wobei hinzu kommt, dass man keinen Einfluss darauf hat, was die Polizeibeamten letztlich ins Protokoll schreiben. Dies ist aber von sehr großer Bedeutung, denn was einmal im Polizeiprotokoll steht, ist so gut wie nicht mehr aus der Welt zu schaffen.

Hinzu kommt, auch Polizisten sind Menschen und haben schlechte wie gute Tage und verschenken ihre Sympathien manchmal etwas einseitig, was dann die Protokollniederschrift beeinflussen kann.

Daher sollte als eiserne Regel gelten, dass man am Unfallort von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch macht. Dies kann sich rechtlich nicht nachteilig auswirken. Die Angst, dass einem eine Aussageverweigerung negativ ausgelegt wird, ist also unbegründet. Lediglich die Personalien müssen gegenüber der Polizei bekannt gegeben werden.

Sehr wichtig kann es nach einem Unfall sein, Zeugen festzuhalten. Ich selbst habe es zweimal bei Auffahrunfällen durch Gegner erlebt, dass einmal eine Zeugin, wegen derer ich am Fußgängerüberweg auch noch angehalten hatte, sich schnell davon machen wollte, vergeblich! Ein anderes Mal hat bei einem Auffahrunfall ein unbeteiligter Dritter einfach erklärt, er habe nichts gesehen. Also Zeugen nach Möglichkeit sofort mit Name und Anschrift festhalten. Ein kleiner Notizblock, etc., im Wagen ist übrigens absolut sinnvoll.

Auf keinen Fall darf man an der Unfallstelle ein Schuldanerkenntnis abgeben. Dies kann versicherungsvertraglich mit der eigenen Haftpflichtversicherung und auch Vollkaskoversicherung erhebliche Probleme geben.

Ist man dagegen schuldlos und ist der Unfallgegner dazu zu überreden, eine kurze Unfallschilderung zu unterzeichnen, dann sollte man diese Chance ganz schnell beim Schopfe packen mit dem Hinweis, dass dann vielleicht auf die Herbeirufung der Polizei verzichtet werden kann. Dabei ist es ganz wichtig, dass der Unfallgegner nicht etwa nur einfach schreibt: "Ich bin schuld", er muss vielmehr den Unfallhergang in tatsächlicher Hinsicht beschreiben, etwa: "Infolge einer Unaufmerksamkeit bin ich auf das vor mir stehende (oder fahrende) Fahrzeug, welches verkehrsbedingt hat anhalten müssen, aufgefahren". Genauso habe ich es beim letzten Unfall gemacht, anschließend den Gegner darüber aufgeklärt, dass ich Anwalt bin. Mein Schaden ist längst komplett reguliert.


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