Durch eine Gesetzesänderung sind die Regelungen für die steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen verbessert worden:
Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die ab 2009 in Beteiligungen (Aktien, Wertpapiere, Fondsanteile, Schuldverschreibungen etc.) angelegt werden, erhöht sich von 18 % auf 20 %; der niedrigere Satz von 9 % z.B. für (Bau-)Sparverträge bleibt unverändert. Die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme der Förderung für Beteiligungen werden auf 20.000 Euro (Ehegatten: 40.000 Euro) angehoben; für die übrigen Anlagen bleibt es bei der Grenze von 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro (Ehegatten). Der Begünstigungshöchstbetrag für die angelegten Leistungen beträgt unverändert 400 Euro (Beteiligungen) bzw. 470 Euro (übrige Anlagen) jährlich.